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Layer Ads schaden Firmenimage

Was der gesunde Menschenverstand jedem genervten Portalbesucher ohnehin schon gesagt hat, wurde nun von der Firma GOLDMEDIA Custom Research GmbH in einer kleinen Studie belegt.

Layer-Werbung kann dem Firmenimage abträglich sein.

Internetnutzer zwischen 18 und 45 Jahren wurden in einer Onlineumfrage nach ihrer Akzeptanz von Layerwerbung befragt. Das Ergebnis ist erdrückend:

97 Prozent fühlen sich von diesen Werbeeinblendungen gestört.
Knapp 43 Prozent aller Befragten gaben an, dass Layer-Werbung so extrem stört, dass sie Webangebote mit solchen Werbeformen meiden.
Bei 68 Prozent der Befragten sorgen Layer Ads  sogar für einen Imageverlust des beworbenen Unternehmens.

Wenn man dieses Ergebnis auf den Einsatz von Layer Ads auf Blogs bezieht, dann kann man – glaube ich – getrost davon ausgehen, dass man sich mit dieser Werbeform unter den Lesern keine Freunde macht. Ich halte Blogleser in aller Regel für noch webaffiner als “gemeine” Portalbesucher. Das bedeutet, dass sie sich noch stärker mit aggressiven Werbeformen herumschlagen müssen als moderatere Internetnutzer und entsprechend sicher noch allergischer darauf reagieren.

Wer seinen Blog monetarisieren möchte, sollte sich also lieber nach anderen Vermarktungsformen umsehen. Dies zeigt auch das kürzliche Experiment von Geldkrieg, der mit dem Einsatz von Layer-Ads nicht die erhofften Ergebnisse erzielen konnte.

Quellen:

Internet world business – Studie: Layer-Werbung ist schlecht fürs Firmenimage
Goldmedia GmbH – Pressemitteilung Layer Werbung

Gesetzentwurf gegen Behavioral Targeting könnte die Online-Werbelandschaft nachhaltig verändern

Der New Yorker Abgeordnete Richard L. Brodsky hat einen Gesetzentwurf eingereicht, der es bestimmten Big Playern im Tracken von Nutzerdaten – wie Google, Yahoo, AOL oder Microsoft – verbieten will ihr Wissen in zielgerichtete, auf Nutzerverhalten basierende Online-Werbeanzeigen umzusetzen (behavioral targeting).

Der Gesetzentwurf sieht vor die Nutzung dieser Daten gesetzlich zu verbieten und mit einer noch festzulegenden Geldstrafe zu belegen, sofern der Surfer sich nicht mit der Nutzung seiner Daten einverstanden erklärt hat (Opt-In Verfahren).

Sollte der Gesetzentwurf zu geltendem Recht von New York werden, so hätte das sehr schnell auch nationale Auswirkungen, denn wer will verhindern, dass Bürger des Staates New York eine bestimmte Website anderswo im Land aufsuchen? Damit wären rasch Online-Advertisern in den gesamten USA die Hände gebunden. Da es in diesem Bereich bisher keine Gesetzgebung auf Bundesebene gibt, könnte diese Geschichte natürlich auch zu einem interessanten Präzedenzfall werden.

Unverhoffte Unterstützung erfährt Brodsky unterdessen von Microsoft. Von Microsoft kam nämlich der Vorschlag nicht allein auf das sogenannte behavioral targeting zu “zielen”, sondern den Gesetzentwurf auf alle Firmen auszuweiten, die Anzeigenwerbung im Internet anbieten. Diese Änderung würde ein Gesetz schaffen, das sehr viel deutlicher Erzfeind Google auf die “Abschussliste” setzt.

Quellen:
PC World
New York Times