…mit diesem ausgesprochen bizarren Ansatz hat der Designer Alexander Lervik einen Hirnscan von sich selber mittels 3-d-Drucker ausgeben lassen und hat schliesslich einen Lampenschirm daraus gemacht. Strange… oder?

Wenngleich durchaus hell, so wünsche ich mir im Allgemeinen doch eine andere Art der Beleuchtung Erleuchtung. ![]()
Aber ich habe natürlich auch Spaß daran Kuriositäten aus dem Netz zu fischen… diesmal via BoingBoing.
Dass ich ein großer Fan von Radio-G bin, könnte dem ein oder anderen aufmerksamen Leser hier schon aufgefallen sein. Ich finde, dass Michael Podcasts von bestechender Qualität macht… sowohl technisch als auch inhaltlich.
Am spannendsten finde ich jedoch, dass er es immer wieder mit Leichtigkeit schafft mein auf wenige Themen im Web fokussiertes Auge (Hirn?) auf etwas GANZ ANDERES zu lenken. Manchmal etwas, das mich vielleicht auf den ersten Blick gar nicht interessiert hat. Und doch fühle ich mich nach seinen Podcasts wirklich bereichert. Ich lese über 200 Feeds und bin fast immer in Hochgeschwindigkeit im Netz unterwegs… Radio-G ist oft mein Ort für einen wohltuenden Zwischenstop.
In der aktuellen Sendung ist der Redaktionsleiter von tageschau.de als Interviewpartner zu Gast und berichtet darüber wie die Hintergrundarbeit eines solch großen Onlineangebotes funktioniert. Man erfährt zum Beispiel, dass ca. 50 Mitarbeiter zu den Inhalten beitragen… da kann man als einzelne Bloggerseele schon mal leicht ins Sabbern geraten.
Mehr als 3000 Antworten konnte SEOmoz für seine Umfrage einsammeln und sogar Deutschland war offenbar mit genug Antworten vertreten um mit ein paar eigenen Balkengrafiken vertreten zu sein.
Nicht nur für SEOs interessanter Lesestoff.
Der New Yorker Abgeordnete Richard L. Brodsky hat einen Gesetzentwurf eingereicht, der es bestimmten Big Playern im Tracken von Nutzerdaten – wie Google, Yahoo, AOL oder Microsoft – verbieten will ihr Wissen in zielgerichtete, auf Nutzerverhalten basierende Online-Werbeanzeigen umzusetzen (behavioral targeting).
Der Gesetzentwurf sieht vor die Nutzung dieser Daten gesetzlich zu verbieten und mit einer noch festzulegenden Geldstrafe zu belegen, sofern der Surfer sich nicht mit der Nutzung seiner Daten einverstanden erklärt hat (Opt-In Verfahren).
Sollte der Gesetzentwurf zu geltendem Recht von New York werden, so hätte das sehr schnell auch nationale Auswirkungen, denn wer will verhindern, dass Bürger des Staates New York eine bestimmte Website anderswo im Land aufsuchen? Damit wären rasch Online-Advertisern in den gesamten USA die Hände gebunden. Da es in diesem Bereich bisher keine Gesetzgebung auf Bundesebene gibt, könnte diese Geschichte natürlich auch zu einem interessanten Präzedenzfall werden.
Unverhoffte Unterstützung erfährt Brodsky unterdessen von Microsoft. Von Microsoft kam nämlich der Vorschlag nicht allein auf das sogenannte behavioral targeting zu “zielen”, sondern den Gesetzentwurf auf alle Firmen auszuweiten, die Anzeigenwerbung im Internet anbieten. Diese Änderung würde ein Gesetz schaffen, das sehr viel deutlicher Erzfeind Google auf die “Abschussliste” setzt.
Quellen:
PC World
New York Times
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