Fotobürokratie aus dem Bundesarchiv-Onlineshop

Wie @-web gestern berichtete, hat das Bundesarchiv am 11.09.07 seine Bilddatenbank für Onlinerecherchen geöffnet.

Das Bundesarchiv verwahrt nach eigenen Angaben ca. 11 Millionen Fotos, Luftbilder und Plakate zur deutschen Geschichte. Etwa 60.000 davon stehen jetzt online zu Recherchezwecken zur Verfügung und man kann historische Fotos aus der Zeitspanne zwischen 1860 und Ende der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts durchstöbern. Das Online-Archiv soll regelmäßig erweitert werden und kann sowohl nach Themen als auch mit einer Volltextsuche beackert werden.

Wer – wie ich – allerdings glaubt einen public domain Datenbestand vorzufinden oder Bildlizenzen die an die Creative Commons angelehnt wären… wer glaubt, dass zumindest eine private Nutzung ohne Hürden möglich wäre, der täuscht sich gewaltig.

In der Tat qualifiziert sich die Webseite des Bundesarchivs mit eigenen AGB und einem Warenkorb eher dafür ein Onlineshop zu sein. Aber auch nur fast, denn vor den sorglosen Einkauf hat man auch noch etwas Bürokratie und nicht unerhebliche Kosten gesetzt.

Nichtsdestotrotz ist das Onlinearchiv eine schöne Quelle zum Recherchieren oder auch einfach nur zum Blättern. Ich habe mich beim Anschauen der Fotos und Plakate ehrlich gesagt ganz schön verbummelt.

Im Übrigen findet sich ganz versteckt im FAQ-Bereich der Seite auch ein kleiner Lichtblick:
Kann ich Bilder mit Wasserzeichen für wikipedia oder andere Internetseiten nutzen?
Ja, vorausgesetzt Sie geben die Quelle »Bundesarchiv«, die Bildssignatur und den Namen des Urhebers (=Fotografen) an.

Ob sich diese erlaubte Nutzung (mit Wasserzeichen) nun auch auf Blogs oder kommerzielle Seiten erstreckt wage ich nicht zu behaupten.

4 Antworten auf Fotobürokratie aus dem Bundesarchiv-Onlineshop

  • Dieser Passus aus der FAQ war mir neu. Ich rate dringend davon ab, sich auf ihn zu berufen wenn man juristische Probleme vermeiden möchte. Ich werde morgen versuchen die Betreiber zu kontaktieren.

    Der FAQ-Eintrag wird weder durch die Nutzungsbedingungen gedeckt, noch wird eine gültige Lizenz genannt unter der man die Inhalte in die Wikipedia einpflegen könnte.

    Alle in der Wikipedia anerkannten Lizenzen müssen auf jeden Fall die folgenden drei Punkte erfüllen:
    * Die Wiederveröffentlichung und Verbreitung muss erlaubt sein.
    * Die Veröffentlichung von abgeleiteten Werken muss erlaubt sein.
    * Die kommerzielle Nutzung muss erlaubt sein.

    Diese Anforderungen sind mit den Nutzungsbedingungen des Bundesarchivs nicht vereinbar.

  • missfits sagt:

    Hallo Tim!

    Danke für Deinen erhellenden Kommentar.
    Mir erschien der Passus im Hilfebereich auch eher lapidar dahingetippert… verglichen mit der Amtssprache in den AGB.
    Ich bin sehr gespannt was Du von den Betreibern erfährst.

  • Mario sagt:

    Das Problem mit den Abmahnungen hatten wir leider schon lange…

  • Pingback: rate bikinis

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