Aus Anlass der Veröffentlichung des Google-AdWords-Urteils des EuGH zu Bananabay (vom 26.03.2010) bin ich auf die Webseite der Anwaltskanzlei Härting aus Berlin und insbesondere auf Dr. Martin Schirmbacher aufmerksam geworden.
Herr Dr. Schirmbacher stellt ein – wie ich finde – sensationelles Whitepaper zum Download bereit, das sich umfassend und sehr aktuell mit vielen Rechtsfragen rund um SEM und SEO beschäftigt.
Die 23 Seiten sind überdies auch noch für juristische Laien verständlich geschrieben, sehr geschmeidig zu lesen und lassen angenehm viel Fachwissen aus dem Internetmarketing durchscheinen.
Eine Fundgrube ist die Anwaltseite aber nicht nur in Bezug auf aktuelle Urteile und das Whitepaper. Für Webworker ist insbesondere auch der Bereich der FAQs interesant. Hier finden sich wertvolle Informationen zu Themen wie Impressum, Abmahnungen, Fernabsatzrecht und Datenschutz.
Ausserdem erwähnenswert finde ich das umfangreiche Angebot an Musterverträgen aus dem IT-Recht. Hier finden sich beispielsweise Muster für Webdesign-Verträge, Provider-Verträge, Domain-Verträge, Content-Verträge und Verträge zur Werbung im Internet.
(Falls jemand über meine Lobeshymnen in Zweifel gerät… ich bin in keiner Weise mit der Kanzlei Härting verbunden oder affiliated. Ich bin einfach nur ehrlich begeistert.)







